Allgemeine Geschäftsbedingungen der CANIGO GmbH
Stand: 08/2024
Die CANIGO GmbH („CANIGO“) erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Sie gelten auch für künftige Geschäftsverbindungen zwischen CANIGO und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"), selbst wenn hierzu keine erneute ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen im Rahmen des Angebotskataloges von CANIGO stellt lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden dar. Der jeweilige Vertrag kommt erst zustande, wenn CANIGO das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages schriftlich, via Email, über das Kundenlogin (KIS) der Webseite bestätigt oder mit der Vertragsdurchführung beginnt. 2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und –definition ergeben sich aus diesen AGB, den jeweiligen Teilnahmebedingungen sowie aus den Beschreibungen der Leistungen auf Websites, Broschüren und Infomaterialien von CANIGO. 3. Tätigt ein Kunde Bestellungen für und im Namen Dritter, so bleibt er alleiniger Vertragspartner von CANIGO. Die AGB sowie weitere Vertragsbestandteile gelten auch für den Dritten; der Kunde wird den Dritten zu entsprechenden Pflichten und Handlungsweisen verpflichten bzw. diese Bedingungen an den Dritten weitergeben. 4. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter von CANIGO bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CANIGO.
§ 2 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung zutreffende und vollständige
Angaben zu machen und Änderungen dieser Daten während der Vertragsdauer
CANIGO unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Kunde erhält das alleinige Nutzungsrecht für die bestellten Leistungen und eventuell
erforderliche Zugangsdaten und Passwörter. Er darf weder Nutzungsrechte,
noch Zugangsdaten oder Leistungen von CANIGO untervermieten, weiterveräußern
oder kostenlos überlassen, sofern er hierzu nicht besonders berechtigt wurde.
3. Der Kunde ist verpflichtet, für jeden seiner teilnehmenden Hunde eine Haftpflichtversicherung
in Höhe von mindestens 500.000 € für Personen- und Sachschäden abzuschließen
und einen ausreichenden Impfschutz („6-fach Impfung“, Zwingerhusten)
sicherzustellen.
4. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Er teilt
chronische Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder
Ängstlichkeit, sowie die eintretende Läufigkeit seiner Hündin CANIGO vor sowie
während der Vertragslaufzeit unaufgefordert mit.
5. Der Kunde ist zur ressourcenschonenden Nutzung der bereitgestellten Leistungen
und Materialien verpflichtet. So verpflichtet sich der Kunde insbesondere Kurs- und
Veranstaltungsgelände von CANIGO sowie umliegende Bereiche sauber zu halten,
Kothaufen seiner Hunde selbst aufzusammeln und zu entsorgen.
6. Ein Großteil der Kommunikation zwischen CANIGO und dem Kunden, so u.a. die Bestell-
und Vertragskommunikation, findet elektronisch statt. Der Kunde hat sicherzustellen,
dass die von ihm angegebene Emailadresse zutreffend ist und sicherzustellen,
dass alle von CANIGO versandten Emails zugestellt werden können.
§ 3 Leistungen von CANIGO
1. Das Leistungsangebot von CANIGO umfasst Schulungen, Seminare, Workshops und Training sowie die Betreuung und Beschäftigung von Hunden. CANIGO übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles. CANIGO erbringt die vorgenannten Leistungen an unterschiedlichen Standorten. Die Leistungsorte werden dem Kunden rechtzeitig vor Leistungserbringung mitgeteilt. 2. In unserer Tagesstätte werden die Hunde in Hundegruppen gehalten, dürfen innerhalb des Betriebsgeländes frei ohne Leine laufen und sich (auch unbeobachtet) in Nebengebäuden und der Freilauffläche aufhalten. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Hundebetreuung einverstanden. Er ist informiert über die Risiken, die eine Gruppenhaltung mit sich bringen kann.
§ 4 Rechte von CANIGO
1. CANIGO ist berechtigt, einen Nachweis über die geforderte Haftpflichtversicherung
und den Impfschutz (§2 Abs.3) durch Vorlage eines Legitimationspapieres zu verlangen
und die Erbringung der geschuldeten Leistung bei deren Fehlen abzulehnen. Eine
solche Leistungsverweigerung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
2. CANIGO ist berechtigt, einen bis dato sozialverträglichen Hund nach Verhaltensauffälligkeiten
vom aktuellen und künftigen Leistungsangebot auszuschließen.
3. CANIGO ist berechtigt, das Leistungsangebot im Fall von höherer Gewalt (z.B. Sturm,
Überschwemmung) zum Schutz der Hunde und Betreuer kurzfristig einzuschränken.
4. CANIGO ist berechtigt, die Leistungsorte vor und während der Leistungserbringung
zu wechseln, wenn dies aus organisatorischen Gründen geboten erscheint.
5. Sollte ein Hundehalter seinen Hund nicht innerhalb von 3 Stunden nach Ablauf der
Geschäftszeit aus der Tagesstätte abholen, ist CANIGO berechtigt, den Hund auf Kosten
des Halters einem Tierheim oder einer Pflegestelle zu übergeben.
6. CANIGO ist berechtigt, einen Hund auch ohne Rücksprache mit dem Kunden auf dessen
Kosten in tierärztliche Behandlung zu geben, wenn dies dringend geboten erscheint
§ 5 Vertragslaufzeit / Rücktritt / Kündigung
1. Die Vertragslaufzeiten der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen . 2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter folgenden Bedingungen möglich. Er ist schriftlich oder via Email zu erklären und der Erhalt durch CANIGO zu bestätigen.
Kurse / Seminare bis 14 / bis 7 Tage vor Beginn 100% / 50% Erstattung; weniger als 7 Tage vor Beginn 0% Erstattung
Einzelstunden bis 3 / bis 1 Tag(e) vor Termin 100% / 50% Erstattung ; weniger als 1 Tag vor Termin 0% Erstattung
Betreuung Einzeltag bis 19 Uhr am Vortag 100% Erstattung; nach 19 Uhr am Vortag 0% Erstattung
3. Abonnementverträge der Tagesstätte können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 4. Unbeschadet dessen haben beide Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für CANIGO insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Tage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in § 2 geregelten Pflichten verstößt, oder den Anweisungen des Trainings- und Betreuungspersonals trotz entsprechender Belehrung nicht folgt und dadurch der Betrieb massiv gestört wird.
§ 6 Zahlungen / Zahlungsverzug
1. Die vom Kunden bestellten Leistungen sind grds. an die ebenfalls in der Leistungsbeschreibung
ersichtlichen Zahlungsmodalitäten und Bedingungen geknüpft. Zahlungen
gelten erst von dem Tag an als geleistet, an dem CANIGO über den Rechnungsbetrag
verlustfrei verfügen kann.
2. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar
nach Erbringung, im Falle der Tagesstätte jeweils am Monatsende.
3. Abonnements beziehen sich auf feste Wochentage und werden mit einer monatlichen
Pauschale abgerechnet, welche Krankheit, Läufigkeit, Feiertage sowie Betriebsferien
mit einrechnet. Innerhalb der laufenden Abos werden keine Tage verrechnet
oder gutgeschrieben.
4. CANIGO akzeptiert Zahlungen per Überweisung, Lastschrift sowie Paypal.
5. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens,
Verzugszinsen iHv 10% per anno zu entrichten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet,
dass der Schaden nicht höher als in Satz 1 bezeichnet ist. Ist der Kunde mit der
Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten
über die jeweilig volle Mindestvertragslaufzeit sofort fällig.
6. CANIGO ist berechtigt, bei fortgesetztem Zahlungsverzug alle Leistungen an den
Kunden sofort einzustellen. Eine Leistungseinstellung wegen Zahlungsverzugs entbindet
den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
7. Bei Nichteinlösen einer Lastschrift oder der Rückforderung einer Kreditkartenbelastung
sind CANIGO 7,50 € für den erhöhten Verwaltungsaufwand pro Vorgang zu zahlen,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in
wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 7 Haftung
1. Eine Haftung von CANIGO für Körper- und Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei
denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Eine Haftung ist zudem ausgeschlossen,
wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer
Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von
CANIGO zu vertretender Beeinträchtigungen herbeigeführt werden.
2. CANIGO haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Halsband, Leine, Hundemantel)
des Hundes, es sei denn, diese sind aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens
CANIGO zu Schaden gekommen.
3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung
des Trainers / Betreuers bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handelt und sich
auf einem vereinbarten Trainings-/Betreuungsgelände befindet.
4. Der Kunde haftet für alle Schäden, die als Folge nicht bereitgestellter oder falscher
Informationen hinsichtlich der Gesundheit des Hundes entstehen.
§ 8 Datenschutz
CANIGO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ohne weitergehende
Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung
sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen zum Datenschutz
ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von CANIGO einsehbar über die
Webseite unter https://www.canigo.de/datenschutz/.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein
oder werden, so treten an ihre Stelle solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zwecke
des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten
kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt. Entsprechendes
gilt für Unvollständigkeiten. An die Stelle von nicht beabsichtigten Regelungslücken
treten im Übrigen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie
der auf die Vertragsparteien und -verhältnisse anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.